Gebühren & Ermäßigungen

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Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die Unterrichtsgebühren sowie über mögliche Ermäßigungen. Weitere Einzelheiten z.B. zu den Themen Fälligkeiten, Zahlungsweisen oder Ermäßigungsvoraussetzungen und entsprechende Nachweise entnehmen Sie bitte der Gebührensatzung der Musikschule La Musica.

 

Unterrichtsgebühren:

Unterrichtsart

monatliche Gebühren Normaltarif

monatliche Gebühren Erwachsene

Grundstufe  

Kurs-Unterricht "Musikalische Früherziehung" (8 bis 12 Teilnehmer)

20,10 € ---

Kurs-Unterricht "Musikalische Grundausbildung" (8 bis 12 Teilnehmer)

20,10 € ---
Fachunterricht  
Ensemble-Fachunterricht 45 Min. mit Hauptfach 15,20 € 18,00 €
Ensemble-Fachunterricht 45 Min. ohne Hauptfach 16,60 € 19,90 €
Ensemble-Fachunterricht 60 Min. mit Hauptfach 20,10 € 24,10 €
Ensemble-Fachunterricht 60 Min. ohne Hauptfach 22,20 € 26,50 €
Gruppen à 5 Schüler 45 Min. 21,70 € 26,00 €
Gruppen à 4 Schüler 45 Min. 23,30 € 27,90 €
Gruppen à 3 Schüler 45 Min. 24,90 € 29,80 €
Partnerunterricht 30 Min. 28,40 € 33,90 €
Partnerunterricht 45 Min. 42,60 € 50,90 €
Einzelunterricht 30 Min. 56,80 € 67,60 €
Einzelunterricht 45 Min. 85,20 € 101,40 €
Förder-Ensembles  
Teilnehmer an Förder-Ensembles, die Unterricht in einem Hauptfach erhalten gebührenfrei gebührenfrei
Teilnehmer an Förder-Ensembles ohne Unterricht in einem Hauptfach 8,00 € 10,60 €

 

Ermäßigungen:

Mehrfächerermäßigung Wird ein Schüler in mehreren Hauptfächern ausgebildet, so erhält er für das 2. Hauptfach eine Gebührenermäßigung von 20% der vollen Jahresgebühr, für das 3. und jedes weitere Hauptfach eine Gebührenermäßigung von jeweils 30% der vollen Jahresgebühr
Familienermäßigung Erhalten zwei oder mehrere Mitglieder einer Familie gebührenpflichtigen Unterricht in einem Hauptfach, so wird für das 2. Familienmitglied eine Gebührenermäßigung von 20% der vollen Jahresgebühr, für das 3. und jedes weitere Familienmitglied eine Ermäßigung von 30% der vollen Jahresgebühr gewährt.
SGB II, SGB XII, BaFöG, Grundwehrdienst- und Zivildienstleistende

Eine Ermäßigung von 50% der zu zahlenden Unterrichtsgebühr erhalten:

  • Auszubildende, Schüler und Studenten, die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaFöG) beziehen
  • Wehrpflichtige im Grundwehrdienst und Zivildienst
  • Empfänger von Grundsicherungsleistungen nach SGB II oder SGB XII